Ab 01.07.13 Neues Niedersächsisches Hundegesetz
Jeder Neu-Hundehalter, welcher nach dem Gesetz nicht per se als sachkundig gilt, muss einen Sachkundenachweis ablegen. Dieser Sachkundenachweis macht es möglich, dass in Niedersachsen auf eine Rasseliste verzichtet werden kann.
Des weiteren muss jeder Hund gechippt, Haftpflicht versichert und im zentralen Melderegister angemeldet sein. Das zentrale Melderegister ersetzt nicht die freiwillige Anmeldung in einer der Tierdatenbanken wie Tasso e.V. oder dem Deutschen Haustierregister.
Zentrales Register
Jeder Hundehalter muss sein Tier beim Zentralen Register anmelden. Mit dem landesweiten Register soll der Hundehalter zügig ermittelt werden können – etwa bei einem Beißvorfall, wenn die Halterfrage vor Ort nicht anders geklärt werden kann.
Die Registrierung ist unter: „www.hunderegister-nds.de“ oder telefonisch beim Hunderegister Niedersachsen unter 0441 / 39010400 möglich. Es entsteht eine einmalige Gebühr.
Nachweis der Sachkunde
Ab dem 1. Juli 2013 müssen Hundehalter ihre Sachkunde nachweisen können.
Ausschließlich Hundehalter, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.
Der Nachweis der Sachkunde besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung.
Die Prüfungsbausteine für den Sachkundenachweis werden landesweit einheitlich sein. Im Verlauf der Prüfung soll unter anderem nachgewiesen werden, dass der Halter den Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, etwaigen Gefahren vorzubeugen. Der Halter muss den Hund so kontrollieren, dass keine Risiken für andere Menschen und keine Belästigungen entstehen.